Kurzgutachten zu Ihrer Immobilie
Sie möchten wissen, welchen Preis Sie beim Verkauf erzielen können oder welcher Kaufpreis angemessen ist? Hier reicht ein Kurzgutachten sicherlich aus. Als personenzertifizierter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke kann Marc Wencker Ihnen auf Wunsch ein Kurzgutachten zu einem Grundstück erstellen.
Dieses wird rechnerisch auf gleicher Basis wie ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB erstellt, wobei der Umfang der Ausarbeitung und Beschreibungen deutlich geringer ist. Im Wesentlichen befasst sich ein Kurzgutachten mit der reinen Wertermittlung. Es besitzt keine rechtliche Relevanz.
Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB
Sie benötigen eine sichere, objektive und verlässliche Wertermittlung Ihrer Immobilie? Ob durch Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Finanzamt, An- & Verkauf oder Betreuung veranlasst, als personenzertifizierter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke kann Marc Wencker Ihnen ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB zu einem Grundstück erstellen.
Unsere Verkehrswertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil nebst Fotodokumentation.